Die USA sind einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands. Während viele deutsche Unternehmen schon seit Jahren oder Jahrzehnten in den USA tätig sind, versuchen viele - besonders mittelständische - Firmen erst jetzt ihre Chancen dort zu nutzen. Egal, ob es sich um einen multinationalen Konzern oder ein KMU im Familienbesitz handelt, bei der Begegnung mit dem - manchmal verwirrenden - amerikanischen Rechtssystem tauchen häufig die gleichen Fragen auf. Ziel dieser Reihe ist es, diese Fragen praktisch zu beantworten sowie einige Grundkenntnisse über die gegenwärtige Rechtslage in den USA zu vermitteln.

Im Fokus dieses Artikels sowie seines Vorgängers (und seines Nachfolgers) steht die Wahl der Rechtsform bei der Gründung einer amerikanischen Tochtergesellschaft. Schwerpunkte des ersten Teils waren das anwendbare Recht sowie einige allgemeine Merkmale der Corporation; diese Fortsetzung umreißt die Eigenschaften von Limited Liability Companies (LLCs) sowie Partnerships.

LLC

  • Eine LLC ist die juristische Person, die einer deutschen GmbH am meisten ähnelt.
  • Wie bei einer Corporation, dürfen eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen Gesellschafter (Member) einer LLC sein; dies gilt (mit einigen Ausnahmen1) auch für ausländische Personen.
  • Eine Besonderheit der LLC (im Vergleich zur Corporation) ist die relative Freiheit, Gewinne und Verluste unter den Membern zu verteilen. Weil eine solche Freiheit schnell zur Steuerhinterziehung führen könnte, müssen diese Verteilungen einen "Substantial Economic Effect" aufweisen. Außerdem müssen die Member eine parallele Buchführung durchführen, die die Unterschiede zwischen "Capital Accounts" und "Tax Accounts" der Member stets im Auge behält. Dies kann ziemlich heikel werden, besonders wenn Sacheinlagen geleistet werden, sich der LLC neue Member anschließen, Profits Interests ausgegeben werden oder die LLC sich verschuldet.
  • Eine LLC bedarf keines Grund- bzw. Stammkapitals. Statt Aktien oder "Shares", werden die Gesellschaftsanteile "Units" oder manchmal auch "Interests" genannt. Während sie im Regelfall auch keine Nennbeträge haben, entsprechen sie normalerweise einer gewissen Kapitaleinlage, die in den Capital Accounts widerge spiegelt wird. Es ist auch möglich, Geschäftsanteile ohne Kapitaleinlage zu emittieren (Profits Interests); oft werden sie als Teil eines Anreizprogramms genutzt.
  • Die Haftung der Member für die Schulden der LLC ist im Grunde auf die Höhe ihrer Anteile begrenzt. Dennoch ist - wie bei einer Corporation - eine Durchgriffshaftung möglich, wenn bestimmte Tatbestände (z.B. Vermögensvermischung, Unterkapitalisierung, Betrug usw.) vorliegen.
  • Die Gründung einer LLC erfolgt durch das Einreichen einer Gründungsurkunde (Articles of Organization2) bei der zuständigen Behörde. Wie bei einer Corporation werden bei der Gründung keine Beglaubigungen bzw. andere notarielle Verfahren benötigt. Die Wartezeit für eine Empfangs- bzw. Gründungsbestätigung kann zwischen einer Stunde und mehreren Tagen dauern, was von der Behörde des Gründungsstaates abhängt.
  • Weil - wie bei einer Corporation - die Gründungsurkunde öffentlich einsehbar ist, beschränkt sich ihr Inhalt in der Regel auf gesetzlich erforderliche Angaben wie:
    • die Firma, die "Limited Liability Company", "LLC" o.Ä. enthalten muss,
    • die Anschrift einer Person innerhalb des Gründungsstaates, die gerichtliche Zustellungen im Namen der LLC empfangen kann (Registered Agent)3 und o ob die LLC von ihren Membern oder einem oder mehreren Managern geführt wird.
  • Neben der Gründungsurkunde hat eine LLC einen Gesellschaftsvertrag (Operating Agreement oder Limited Liability Company Agreement), der die Rahmenbedingungen für die Kapitalisierung, die Buchführung und das Management der LLC darlegt sowie Klauseln über Gewinn- bzw. Verlustverteilung, Ausschüttungen und die Übertragung von Geschäftsanteilen enthält. Wie die Bylaws einer Corporation ist er nicht öffentlich.
  • Eine LLC kann entweder von den Membern (d.h. eine Member-Managed LLC) oder von einem oder mehreren Managern (d.h. eine Manager-Managed LLC) geführt werden. Hinter dieser scheinbaren Dichotomie steckt ein Spektrum verschiedener Führungskonstellationen. Die Manager können wie ein Board of Directors durch Officers agieren oder selbst die Betriebsführung in die Hand nehmen. Wie bei einer Corporation, dürfen Ausländer sowie Nicht-Member Manager und Officers sein.
  • Eine LLC ist standardmäßig auf Bundesebene nicht steuerpflichtig - Gewinne und Verluste werden auf Member-Ebene besteuert bzw. abgezogen.4 Dank des Check- The-Box Verfahrens, dürfen die Member einer LLC festlegen, dass diese vom IRS wie eine Corporation behandelt wird.5 Dies steht im starken Kontrast zum deutschen Rechtstypenvergleich (den es in den USA in ähnlicher Form vor 1996 auch gab).
  • In einigen Staaten (z.B. Delaware) existiert eine Sonderform der LLC - die "Series LLC". Der Zweck einer Series LLC ist, das Vermögen eines Bereichs der LLC vor den Haftungsansprüchen der anderen Bereiche zu schützen. Ein Beispiel dafür wäre eine Fluggesellschaft, die statt mehrerer LLCs (d.h. eine für jedes Flugzeug), eine einzige Series LLC mit einer Serie pro Flugzeug hat. Ein angeblicher Vorteil derartiger Strukturen sei eine Reduzierung der Verwaltungskosten. Da Kommentatoren oft empfehlen, dass jede Serie ihr eigenes Bankkonto haben bzw. ihre eigene Bücher führen solle, bleibt die Frage offen, ob solche Einsparungen wirklich realisiert werden. Zudem werfen die Series LLC Gesetze viele Fragen (z.B. bezüglich ihrer Anerkennung, Besteuerung usw.) auf. Bis diese endgültig geklärt sind, wird die Series LLC eher von theoretischem als praktischem Interesse bleiben.

Partnership

  • Eine Partnership ist eine juristische Person, die in vielerlei Hinsicht einer LLC gleicht. Heute wird die LLC der Partnership vorgezogen, aber in bestimmten Situationen (z.B. Fonds, Immobiliengeschäfte, Dienstleistungsfirmen) wird diese noch genutzt.
  • Im Gegensatz zu einer LLC, setzt eine Partnership mindestens zwei Personen (natürliche oder juristische) als Partner voraus; wie bei einer Corporation oder LLC dürfen im Allgemeinen diese auch ausländischer Herkunft sein.
  • Wie in Deutschland, gibt es verschiedene Arten von Partnerships:
    • General Partnership: ähnlich einer deutschen oHG. Eine General Partnership entsteht ohne Gründungsurkunde und jeder Partner übernimmt eine gesamtschuldnerische Haftung für die Schulden der Partnership. Wenn nichts anderes im Partnership Agreement (wenn es überhaupt eins gibt) geregelt ist, kann jeder Partner im Namen der Partnership handeln und die Partnership löst sich mit dem Tod, der Krankheit oder der Kündigung eines Partners automatisch auf.
    • Limited Partnership (LP): ähnlich einer deutschen KG. Eine Limited Partnership wird wie eine LLC durch eine Gründungsurkunde gegründet.6 Die Partner einer LP werden in Komplementäre (General Partner) und Kommanditisten (Limited Partner) unterteilt. Wie bei einer oHG unterliegen die General Partner einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Schulden der Partnership,7 während die Haftung der Limited Partner auf die Höhe ihrer Anteile begrenzt ist. Ursprünglich durften sich nur die General Partner an der Geschäftsführung einer LP beteiligen; heutzutage können Limited Partner in vielen Staaten genauso engagiert wie General Partner an der Geschäftsleitung teilnehmen. Die LP hat zwei Sonderformen - die Limited Liability Partnership (LLP) und die (noch seltenere) Limited Liability Limited Partnership (LLLP). Grundcharakteristikum dieser Formen ist eine beschränkte Haftung auch für die General Partner (manchmal im Allgemeinen, manchmal gilt sie nur in Bezug auf Fahrlässigkeitsansprüche).
  • Eine Partnership wird vom IRS gleich einer LLC behandelt, die mehrere Member hat.8 Folglich gelten die Anweisungen über LLCs bezüglich der Gewinn- bzw. Verlustverteilung, der parallelen Buchführung/"Capital Accounts" und der Besteuerung auch für Partnerships.
  • Wie eine LLC hat eine Partnership normalerweise einen Gesellschaftsvertrag (Operating Agreement oder Partnership Agreement), der ähnliche Themen wie das Operating Agreement einer LLC regelt; dieser ist ebenfalls nicht öffentlich.

Obwohl die LLC und (im geringerem Maße) die Partnership wegen ihrer Körperschaftssteuerfreiheit von inländischen Investoren oft bevorzugt werden, sind diese Rechtsformen selten die beste Wahl für die Tochtergesellschaft eines deutschen Unternehmens. Der letzte Teil dieser Serie wird sich mit den steuerlichen Unterschieden zwischen der Corporation und der LLC bzw. Partnership aus Sicht eines deutschen Investors befassen.

Footnotes

1 Einige allgemeine Eigentumsbeschränkungen existieren auf der Bundesebene in den Luftfahrt-, Maritim-, Telekommunikations- und Bankensektoren. Außerdem gibt es in einigen Staaten ähnliche Regeln hinsichtlich der Agrarwirtschaft bzw. Immobilienindustrie.

2 In Delaware heißt die Gründungsurkunde einer LLC "Certificate of Formation".

3 Oft findet man Musterbeispiele bzw. Formulare für die Gründungsurkunde auf der Webseite der zuständigen Behörde, diese können als Ausgangsbasis dienen.

4 Eine LLC mit nur einem Member wird vom IRS wie der Teil des Members anstatt wie eine selbständige Einheit behandelt (ein sog. Disregarded Entity).

5 Der Name "Check-The-Box" bezieht sich auf die Ausübung des Wahlrechts der Members durch Ankreuzen eines Kästchens im IRS Formular 8832. Obwohl das Formular ziemlich einfach erscheint, ist es leicht, gravierende Fehler zu machen.

6 Die Gründungsurkunde einer LP ähnelt der einer LLC.

7 Der General Partner einer LP ist aber fast immer selbst eine haftungsbegrenzte Rechtsperson.

8 Aus Sicht des IRS sind LLCs eine Art von Partnership und beide werden durch dieselben Vorschriften (Subchapter K) geregelt.

The content of this article is intended to provide a general guide to the subject matter. Specialist advice should be sought about your specific circumstances.