Am 03. Juli 2018 entschied das russische Verfassungsgericht, dass die übernehmende Gesellschaft bei einer Verschmelzung mit dem Markeninhaber mit Eintragung der Geschäftseinstellung des bisherigen Markeninhabers im Handelsregister neuer Markeninhaber wird. Die Eintragung der Markenübertragung bei Rospatent bestätigt nur die bereits erfolgte Übertragung. Bis vor kurzem musste die übernehmende Gesellschaft, bevor sie bei Rospatent eine Verlängerung der Markenrechte beantragen konnte, zunächst die Übertragung der Marke der übernommenen Gesellschaft eintragen lassen. Erst nach Eintragung der Übertragung der Marke konnte der neue Inhaber die Marke verlängern lassen.

Die Begründung für diese Entscheidung liegt in der Vermeidung eines rechtlichen Vakuums, das zwischen dem Zeitpunkt der Geschäftseinstellung des bisherigen Markeninhabers und dem Zeitpunkt der Eintragung der Markenübertragung auf die übernehmende Gesellschaft bestehen würde. Dadurch würde der übernehmenden Gesellschaft der Schutz der erworbenen Markenrechte entzogen. Das Verfassungsgericht stellte jedoch klar, dass die Ausübung der Markenrechte erst nach Eintragung der Markenübertragung möglich ist. Der Rechtsschutz für den Markeninhaber besteht somit lückenlos fort, vor Gericht kann er seine Rechte jedoch erst nach der Eintragung der Markenübertragung bei Rospatent geltend machen.

Im konkreten Fall ordnete das Verfassungsgericht die Verlängerung der Marke in einem Schritt mit der Eintragung der Übertragung der Marke durch Rospatent an.

Die Entscheidung könnte auch weiterreichende Auswirkungen in der Praxis haben. Vieles spricht dafür, dass das Urteil des Verfassungsgerichts bedeutet, dass auch andere Rechte im Zusammenhang mit der Marke (z.B. aufgrund eines Lizenz- oder Pfandvertrags) in einem Schritt mit der Eintragung der Markenübertragung bei Rospatent zur Eintragung angemeldet werden könnten. Ob Rospatent seine internen Eintragungsbestimmungen anpassen würde, um dies zu ermöglichen, bleibt allerdings fraglich.

Auch wenn diese Entscheidung eine gewisse Rechtsunsicherheit beseitigt , scheint der sicherste Weg dennoch zu sein, die verschmelzungsbedingte Markenübertragung so schnell wie möglich bei Rospatent eintragen zu lassen.

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