Die lang andauernden Corona-Beschränkungen haben mit 19. Mai ein Ende, oder zumindest gibt es in vielen Bereichen weitreichende Lockerungen. Von der Hotellerie und Gastronomie über Freizeit- und Kultureinrichtungen bis hin zu Fitnessstudios. Allerdings kommen die Öffnungen nicht ohne entsprechende Regelungen. Was gilt es genau zu beachten? Wo kommen die 3G-Regeln zum Einsatz? Sind Reisen wieder uneingeschränkt möglich? DORDA-Partner und Verfassungsjurist Bernhard Müller liefert Antworten auf diese vieldiskutierten Fragen.

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