Seit 17.12. ist es so weit: Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitenden müssen ein System zur anonymen Meldung von bestimmten Gesetzwidrigkeiten, wie Korruption, zur Verfügung stellen.

Der Markt offeriert eine Vielzahl an internetbasierten Lösungen, die dank grenzüberschreitender Konkurrenz relativ günstig sind. Die Systeme sind idR den gesetzlichen Anforderungen angepasst und ausgefeilt, zumal die Vorgaben EU-weit harmonisiert sind. Der laufende Aufwand für den Betrieb sollte für ein KMU unter EUR 1.000 p.a. liegen. Für die Kleinsten gilt: Selbst ein simpler Briefkasten, an einem strategisch klug gewählten Ort aufgestellt, ist „besser als Nichts“. Wenn HinweisgeberInnen gehört werden, dann ist ein wichtiger Schritt für die Unternehmenskultur getan. Dazu ist ein Kanal anzubieten, über den - ohne Furcht vor Repressalien - wahrgenommenes Unrecht aufzeigt werden kann. Wie die Erfahrung zeigt, bedarf es dazu des Schutzes der Anonymität.

Wer ein gepflegtes Meldeportal betreibt, weiß, wie viel Positives es bringt. Dazu gehört die Chance, von Mitarbeitenden wahrgenommene Missstände zu beseitigen, wenn sie erstmals intern auffallen, und nicht erst, wenn sie bereits weite Kreise gezogen haben. Öffentliche Skandale können vermieden werden, wenn HinweisgeberInnen gehört werden und sichtbare Konsequenzen folgen. Diese können von kleinen Korrekturen (zB durch Information), über neue Dienstanweisungen, zu konkreten Verwarnungen und einschneidenderen Konsequenzen führen. „Justice should not only be done, but must also be seen to be done“.

Ihre Rechtsanwaltschaft unterstützt Sie kompetent bei der Einführung eines für Ihr Unternehmen passenden Meldeportals und bei dessen laufender Betreuung. Jetzt geht es nicht nur um die Erfüllung des neuen HinweisgeberInnenschutzgesetzes,sondern um ein Bedürfnis im Interesse aller: HinweisgeberInnen gehören gehört!

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