Circa 15'000 Wohngebäude werden in der Schweiz jährlich neu gebaut. Dies wirft viele Fragen auf und bringt unter Umständen auch Ärger mit sich, besonders für jene, die unmittelbar neben der Baustelle wohnen.

Allgemeine Antworten, was man in einer solchen Situation tun kann, können auch wir Ihnen leider nicht bieten. Das liegt daran, dass die Bauvorschriften von Kanton zu Kanton – und unter Umständen sogar von Gemeinde zu Gemeinde – variieren und Bauprojekte sehr individuell ausfallen können. Im Folgenden versuchen wir aber, ein paar typische Fragen zu beantworten, damit ein Bauprojekt nicht zu einer noch grösseren Belastung wird.

Rechte des Bauenden

Ist ein Bauprojekt einmal bewilligt und werden die Auflagen und Bedingungen einer Baubewilligung von der Bauherrschaft auch eingehalten, sind die Rechte des betroffenen Nachbarn stark eingeschränkt. Damit es gar nicht so weit kommt, muss gegen das Bauprojekt fristgerecht, d.h. während der öffentlichen Auflage, Einsprache erhoben werden. Nach deren Ablauf können die betroffenen Nachbarn gegen die meisten Folgen wie beispielsweise eine Wertverminderung des eigenen Grundstücks in der Regel nichts mehr tun.

Einzelne Vorschriften wie jene zum Grenzabstand zu den umliegenden Grundstücken müssen unter Umständen auch gar nicht eingehalten werden, wenn der betroffene Nachbar sich damit einverstanden erklärt hat (z.B. Näherbaurecht).

Bauarbeiten verursachen Emissionen. Solange sie nicht übermässig werden, müssen Störungen durch Lärm und andere Bauimmissionen hingenommen werden. Hingegen darf das Nachbargrundstück nicht ohne Zustimmung des Eigentümers befahren werden. Fehlt es an der Zustimmung und einer Ausweichvariante, muss dieses Recht beim Gericht eingeholt werden. In jedem Fall haben die betroffenen Nachbarn aber das Recht auf eine Entschädigung.

Was nicht erlaubt ist

Sind Nachbarn der Meinung, die Baubewilligung verletze geltendes Recht, und haben sie sich am Bewilligungsverfahren beteiligt, können sie die Baubewilligung anfechten. Um sicher zu gehen, empfehlen wir aber, zuerst einen Anwalt um Rat zu fragen, damit vermeidbare Kosten eines Rechtsmittelverfahrens gar nicht erst anfallen. Wird die Baubewilligung an sich nicht eingehalten, kann die Gemeinde einen Baustopp erlassen und der Bauende muss mit einer Busse rechnen.

Erleiden die angrenzenden Gebäude durch das Bauprojekt Schäden, muss der Bauherr diese wieder in Ordnung bringen oder zumindest die Kosten der Instandstellung tragen. Es empfiehlt sich daher, eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abzuschliessen, durch welche allfällige Schäden gedeckt werden. Den Zusammenhang zwischen Schaden und Baustelle hat allerdings der betroffene Nachbar zu beweisen. Aus diesem Grund wird dringend empfohlen, vor Beginn der Bauarbeiten ein Rissprotokoll erstellen zu lassen. Damit wird der Zustand des Gebäudes abgeklärt, so dass später nachgewiesen werden kann, welche Schäden bereits vor Baubeginn vorhanden waren und welche unter Umständen erst durch das Bauvorhaben selber entstanden sind. Bei der Erstellung des Rissprotokolls sind die Mitwirkung der Bauleitung, der betroffenen Nachbarn und einer Baufachperson unbedingt zu empfehlen. Nicht nur das Vorhaben, auch die Finanzierung und die beauftragte Person sollten vorab geklärt werden, damit alles glatt verläuft.

Verweigert allerdings der Bauherr die Aufnahme eines Rissprotokolls, kann daran leider nichts geändert werden. Sollte dies der Fall sein, kann aber ein amtliches Rissprotokoll beantragt werden, das auch ohne die Unterschrift des Nachbarn vollständige Beweiskraft erlangt. Die Finanzierung bleibt dann allerdings an der beantragenden Partei alleine hängen. Doch auch das wirkt sich in der Regel weniger einschneidend aus, wenn man bedenkt, welche Schäden am Eigentum entstehen und wie viel Ärger und Kosten ein Schadenersatzprozess nach sich ziehen könnten.

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