Aufgrund der jüngsten Indexerhöhungen wird der Betrag der Gehaltsabschnitte, die gepfändet oder abgetreten werden können, mit Wirkung zum 1. April 2023 deutlich erhöht.

Mithilfe der Lohnpfändung und -abtretung können Gläubiger die von Arbeitnehmern geschuldeten Beträge eintreiben, indem sie die Arbeitgeber auffordern, einen Teil ihres Lohns zu zahlen. Das Arbeitsgesetzbuch regelt diese Praktiken und sieht vor, dass das Gehalt eines Arbeitnehmers in fünf Tranchen aufgeteilt wird, die nur innerhalb bestimmter Grenzen gepfändet oder abgetreten werden können.

Nach mehreren Jahren ohne Anpassung (die letzte fand am 1. Dezember 2016 statt) werden diese Tranchen durch die großherzogliche Verordnung vom 1. März 2023, die am 7. März 2023 im Mémorial A Nr. 106 von 2023 veröffentlicht wurde, erheblich erhöht, indem sie an den Anwendungswert der gleitenden Lohnskala angepasst werden (Index 877,01 1).

Diese Verordnung sieht nunmehr folgende Tranchen für die Abtretung und Pfändung von Arbeitsentgelt sowie von Renten und Pensionen vor:

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Diese neuen Beträge gelten ab dem 1. April 2023.

Footnotes

1. Es handelt sich um den vorigen Index, welcher am 1er April 2022 in Kraft trat. Der Gesetzgeber hat den neuen Index, der am 1. Februar 2023 in Kraft trat, nicht berücksichtigt.

2. Mit Ausnahme von Immobiliensachen und Unterhaltsschulden.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Employment Law, Pensions & Benefits Team, das Ihnen gerne weiterhilft.

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