In Kürze treten neue Regeln für den Fall in Kraft, dass zwei gesetzliche Feiertage auf denselben Tag fallen.

Das Großherzogtum Luxemburg hat 2019 einen neuen gesetzlichen Feiertag zur Feier des Europatags eingeführt, den 9. Mai, womit die Zahl der gesetzlichen Feiertage auf 11 gestiegen ist.

2024 fällt der Europatag allerdings mit Christi Himmelfahrt zusammen. Dieses Szenario war damals vom Gesetzgeber nicht vorhergesehen worden, sodass ein juristisches Vakuum hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Folgen entsteht (geht einer der Feiertag verloren, wird er verschoben oder ausgeglichen oder gibt es eine Entschädigung dafür?).

Zur Beseitigung der sich daraus ergebenden juristischen Unsicherheit wurde der Abgeordnetenkammer der Gesetzentwurf 82661 vorgelegt. Er soll den Fall, dass zwei gesetzliche Feiertage auf denselben Tag fallen, klären und regeln.

In der Abstimmung vom 16. Januar 2024 sprach sich die Kammer für den Gesetzentwurf aus. Daher wird sie wahrscheinlich von der zweiten in der Verfassung vorgesehenen Abstimmung entbunden und das sich daraus ergebende Gesetz dürfte in Kürze veröffentlicht werden (das Gesetz").

Das neue Gesetz sieht unter anderem Folgendes vor:

  • Grundsätzliche Regel für den Fall, dass zwei Feiertage auf denselben Tag fallen
    Wenn zwei Feiertage auf denselben Tag fallen, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Urlaubstag als Ausgleich, der innerhalb von drei Monaten nach dem betreffenden Feiertag gewährt werden muss.
    (+ 1 Urlaubstag als Ausgleich)
  • Folgen im Fall, dass zwei Feiertage auf denselben Tag fallen
    Das künftige Gesetz sieht drei unterschiedliche Szenarien vor:
    • Zwei gesetzliche Feiertage fallen auf einen Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer normalerweise gearbeitet hätte
      In diesem Fall hat der Arbeitnehmer zusätzlich zum Lohn entsprechend der Anzahl der Arbeitsstunden, die er normalerweise gearbeitet hätte, Anspruch auf einen Urlaubstag als Ausgleich.
      Dieser Urlaubstag muss innerhalb von drei Monaten gewährt werden, gerechnet ab dem Tag nach dem betreffenden Feiertag. Beim Zusammenfallen von Europatag und Christi Himmelfahrt heißt das ab dem 10. Mai.
      (1 Urlaubstag als Ausgleich + Lohn entsprechend der Anzahl der normalerweise erbrachten Arbeitsstunden)
    • Zwei gesetzliche Feiertage fallen auf einen Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer normalerweise nicht gearbeitet hätte
      In diesem Szenario hat der Arbeitnehmer Anspruch auf zwei Urlaubstage als Ausgleich, die ihm innerhalb von drei Monaten ab dem Tag nach dem betreffenden Feiertag zu gewähren sind. Wenn es allerdings der Betrieb des Unternehmens nicht erlaubt, müssen diese Urlaubstage bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres gewährt werden (mit Ausnahme von besonderen Regeln für Feiertage, die in den November oder Dezember fallen).
      (1 Urlaubstag als Ausgleich + 1 Urlaubstag als Ausgleich für den zweiten Feiertag)
    • Zwei gesetzliche Feiertage fallen auf einen Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer nur 4 Stunden oder weniger gearbeitet hätte
      Bei dieser Möglichkeit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf zwei halbe Urlaubstage als Ausgleich, die ihm innerhalb von drei Monaten ab dem Tag nach dem betreffenden Feiertag zu gewähren sind. Zusätzlich steht ihm der Lohn zu, auf den er Anspruch gehabt hätte, wenn er an diesem Tag normal gearbeitet hätte.
      (1/2 Urlaubstag als Ausgleich + 1/2 Urlaubstag als Ausgleich für den zweiten Feiertag + Lohn entsprechend der Anzahl der normalerweise erbrachten Arbeitsstunden)
  • Folgen für einen Arbeitnehmer, der arbeiten muss, wenn zwei Feiertage zusammenfallen
    Arbeitnehmer, die arbeiten müssen, wenn zwei Feiertage auf denselben Tag fallen, haben Anspruch auf einen Urlaubstag als Ausgleich, und zwar zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen Vergütungen und Zuschlägen.
    (1 Urlaubstag als Ausgleich + Lohn entsprechend der Anzahl der normalerweise erbrachten Arbeitsstunden + Lohn entsprechend der tatsächlich am Feiertag erbrachten Arbeitsstunden + Zuschlag von 100 % auf den normalen oder durchschnittlichen Stundenlohn der tatsächlich an diesem Tag erbrachten Arbeitsstunden)

Zur Erinnerung: Ein Urlaubstag als Ausgleich für einen gesetzlichen Feiertag darf nicht durch eine finanzielle Vergütung ersetzt werden, sondern muss zwingend als Urlaub genommen werden.

Das Gesetz tritt vier Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Footnote

1. Gesetzentwurf 8266 zur Änderung von Abs. 1 von Buch II, Titel III, Kapitel II des Arbeitsgesetzbuchs; Abs. 2 von Artikel 28-4 des geänderten Gesetzes vom 16. April 1979 über die allgemeine Rechtsstellung von Staatsbeamten.

The content of this article is intended to provide a general guide to the subject matter. Specialist advice should be sought about your specific circumstances.