Datenschutz und Datensicherheit sind spätestens seit dem 25. Mai 2018 in aller Munde. Als einheitliches Datenschutzrecht mit europaweiter Geltung hat die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) dabei das Potential, ein weltweiter Gold-Standard im Datenschutz zu werden. Damit das Recht nicht bloß beschriebenes Papier bleibt, sind die Aufsichtsbehörden bereit, hohe Bußgelder zu verhängen, wie Bußgeldbescheide von bis zu 18 Mio. Euro im Zusammenhang mit den jüngsten Datenschutzskandalen zeigen. Kunden und Geschäftspartner auf der ganzen Welt erwarten von Unternehmen zu Recht einen datenschutzkonformen Umgang mit ihren Daten. Zur Vermeidung kostenträchtiger Auseinandersetzungen mit Aufsichtsbehörden, Mitarbeitern und Kunden, aber auch zur Verhinderung von Bußgeldern und Reputationsverlusten sollten die Verantwortlichen im Interesse ihres Unternehmens etwaigen Handlungsbedarf hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit identifizieren. Der hiermit einhergehende Aufwand und die Kosten sollten nicht gescheut sondern als Chance und Investition begriffen werden, das eigene Unternehmen im Bereich des Datenschutzes als international wettbewerbsfähig zu etablieren. Anfängliche Unklarheiten und die Weite theoretischer Probleme relativieren sich vor dem Hintergrund, dass mittlerweile viele Best Practice-Ansätze entwickelt worden sind und entsprechendes Know-how zur effizienten Umsetzung vorhanden ist.

Unser Lösungsansatz

1. Quick-Check

Der Quick-Check wendet sich an die Unternehmensleitung und bietet pragmatische Empfehlungen mit konkreten Handlungsvorschlägen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit. Der Prozess zur Ermittlung aller hierfür erforderlichen Information ist dabei bewusst schlank gehalten und reduziert sich auf das vorherige Ausfüllen eines Fragebogens sowie eines Workshops im Unternehmen vor Ort. Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir hierbei, in welchem Maße Ihr Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben bereits ausreichend umgesetzt hat. Auf Basis dieses Status Quo geben wir Ihnen konkrete Empfehlungen hinsichtlich weiterer rechtlicher, technischer und organisatorischer Gestaltung. Hierbei lassen wir Sie nicht allein, sondern priorisieren die zu ergreifenden Maßnahmen nach Dringlichkeit und identifizieren solche Maßnahmen, die auch erst zu späteren Zeitpunkten umgesetzt werden können oder sich gegebenenfalls als optional darstellen. Neben unserer langjährigen Erfahrung erfolgt die Gewichtung unter Berücksichtigung einer Risiko- und Aufwandsschätzung. Mit dem Quick-Check erhalten Sie innerhalb kürzester Zeit eine Feststellung des Status Quo sowie hieran orientierte gewichtete Handlungsempfehlungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit, die von uns unter Berücksichtigung von Kosten- und Risikogesichtspunkten erstellt werden. Sie profitieren von unserer langjährigen Expertise!

2. Qualitäts-Check

Der Qualitäts-Check richtet sich an Unternehmen, die ihre bisher ergriffenen Maßnahmen zum Datenschutz und Datensicherheit durch eine hochqualifizierte Kanzlei unter voller Kostenkontrolle überprüfen lassen wollen. Im Rahmen des Qualitäts-Checks werden wir ihre bereits bestehende Datenschutz-Dokumentation prüfen und unter Risikogesichtspunkten bewerten. Grundlage unserer Bewertung ist ein gemeinsamer Termin bei Ihnen vor Ort, der durch Ihre Angaben in einem vorab auszufüllenden Fragebogen und Übersendung weiterer Dokumente ergänzt wird. Bitte beachten Sie, dass es im Rahmen des Qualitäts-Checks nicht möglich ist, sämtliche Dokumente in Ihrem Unternehmen zu prüfen, sondern sich auf eine Prüfung ausgewählter Muster-Dokumente beschränken muss. Wir überprüfen beispielsweise gerne für Sie, ob die von Ihnen verwendeten Muster zur Auftragsverarbeitung den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und geben Ihnen diesbezügliche weiterführende Ausfüllhinweise. Im Anschluss an den Qualitäts-Check erhalten Sie einen Audit-Bericht mit einem priorisierten Maßnahmenplan über notwendige Nachbesserungen in der Datenschutz-Dokumentation. Der Qualitäts-Check bietet somit Unternehmen die Möglichkeit, die eigene Datenschutzkonformität freiwillig überprüfen zu lassen und eine Feststellung des datenschutzrechtlichen Status Quos zu erhalten.

Unser Angebot

Unternehmen können entweder den Quick-Check oder den Qualitäts-Check zum Datenschutz und zur Datensicherheit buchen. Durchgeführt wird der Quick-Check / Qualitäts-Check durch eine(n) hochspezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin von SKW Schwarz Rechtsanwälte.

In Ihrem Unternehmen wird der Quick-Check / Qualitäts-Check mit Hilfe eines Fragebogens vorbereitet, der von den zuständigen Fachabteilungen ausgefüllt werden sollte. Mit Hilfe dieses Fragebogens wird bei Ihnen vor Ort oder in unseren Räumlichkeiten der Status Quo und notwendiger Handlungsbedarf ermittelt. Innerhalb von zwei Wochen nach dem Gespräch erhalten Sie eine schriftliche Auswertung mit konkreten Handlungsempfehlungen zum weiteren Vorgehen und unter Abwägung der für Ihr Unternehmen bestehenden rechtlichen Risiken.

Für den Qualitäts-Check benötigen wir vorab die zu prüfenden Datenschutzkonzepte und Datenschutz-Dokumentation. Der Qualitäts-Check kann entweder bei Ihnen vor Ort erfolgen oder aus unserem Büro heraus.

Kosten

Den Quick-Check/Qualitäts-Check bieten wir auf Festpreisbasis an. Darin enthalten ist die Prüfung eines Unternehmens, die Prüfung von Tochter- bzw. Muttergesellschaften muss getrennt beauftragt werden. Reisekosten sind im Festpreis nicht enthalten.

The content of this article is intended to provide a general guide to the subject matter. Specialist advice should be sought about your specific circumstances.