Pressemitteilung vom 27. Mai 2020

Im Rahmen eines umfangreichen Patentstreitkomplexes zwischen der WAGO Verwaltungsgesellschaft mbH und der Molex Deutschland GmbH hat das Landgericht München I am 20. Mai 2020 im Hauptsacheverfahren ein Urteil verkündet, wonach die Molex Deutschland GmbH den deutschen Teil des europäischen Patents EP 3 159 974 B1 der WAGO Verwaltungsgesellschaft mbH verletzt (7 O 8052/19).

Danach ist es der MOLEX Deutschland GmbH verboten, ihre ein- und zweipoligen Lite-Trap"-Leiterplattenklemmen (Teilenummern 1041880110 und 1041880210) und kerngleiche Ausführungsformen in der Bundesrepublik Deutschland anzubieten, in Verkehr zu bringen und/oder zu gebrauchen und/oder zu den genannten Zwecken einzuführen und/oder zu besitzen, sobald das erstinstanzliche Urteil von der WAGO Verwaltungsgesellschaft mbH gegen Erbringung einer Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckt wird. Die MOLEX Deutschland GmbH hat die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Über einen von der MOLEX Deutschland GmbH gegen das Klagepatent eingereichten Einspruch vor dem Europäischen Patentamt ist noch nicht entschieden.

Dem Hauptsacheverfahren ging ein einstweiliges Verfügungsverfahren zwischen denselben Parteien betreffend dasselbe Patent voraus, das erstinstanzlich (7 O 6409/19) zugunsten der WAGO Verwaltungsgesellschaft mbH und zweitinstanzlich (6 U 4009/19) aufgrund einer Rechtsprechungsänderung des OLG München zugunsten der MOLEX Deutschland GmbH entschieden wurde. Im Verfügungsverfahren hatte das OLG München der ersten Instanz folgend die Patentverletzung zwar bejaht, sich jedoch bei der Frage des gesicherten Rechtsbestands erstmals der Rechtsprechung insbesondere des OLG Düsseldorf und des OLG Karlsruhe angeschlossen, wonach ein Verfügungsantrag wegen Patentverletzung grundsätzlich nur dann Aussicht auf Erfolg hat, wenn das Verfügungspatent bereits ein kontradiktorisches Bestandsverfahren überlebt hat, was im Streitfall nicht gegeben war.

Außerdem sind in Deutschland vier weitere Patentstreitverfahren zwischen den Parteien in unterschiedlichen Instanzen vor den Patentstreitgerichten in Mannheim/Karlsruhe und Düsseldorf anhängig. Daneben laufen parallele Bestandsverfahren und es ist in der Volksrepublik China ein weiteres Patentstreitverfahren zwischen der WAGO Verwaltungsgesellschaft mbH und der Molex LLC u.a. vor dem Shenzhen Intermediate People's Court betreffend ein chinesisches Patent (Nr. 201510695626.3) aus derselben Patentfamilie wie das hiesige Klagepatent anhängig.

Elektrische Anschlussklemmen werden vielfach zum Anschluss von LED-Leuchteinheiten an elektrische Leitungen verwendet. Hierbei gilt es, möglichst einfach und schnell eine sichere elektrische Kontaktierung herzustellen, unabhängig davon, ob die LED-Leuchteinheiten mittels starrer oder feindrähtiger Anschlussleitungen angeschlossen werden. Die elektrischen Anschlussklemmen können dabei mittels der SMD-Löttechnik leicht und automatisiert auf die Leiterplattenoberfläche aufgebracht werden.

Vertreter WAGO Verwaltungsgesellschaft mbH: BARDEHLE PAGENBERG (München)

Nadine Westermeyer (Rechtsanwältin)

Prof. Dr. Tilman Müller-Stoy (Rechtsanwalt, Federführung)

Johannes Lang (Patentanwalt)

Dr. Stefan Lieck (Rechtsanwalt)

Alexander Wunsch (Patentanwalt)

Gramm, Lins & Partner (Hannover)

Hans Joachim Gerstein (Patentanwalt)

Vertreter Molex Deutschland GmbH: Hogan Lovells (München, Düsseldorf)

Dr. Steffen Steininger (Rechtsanwalt)

Dr.-Ing. Martin Fähndrich (Rechtsanwalt und Patentassessor)

Dr. Teresa Christof (Rechtsanwältin)

Landgericht München I, 7. Zivilkammer

Dr. Zigann (Vorsitzender Richter am Landgericht)

Klein (Richterin am Landgericht)

Dr. Werner (Richter am Landgericht)

Originally published May 26, 2020.

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