Mit Urteil vom 17. Oktober 2018 (Aktenzeichen: 5 Ni 58/16 (EP)) hat das Bundespatentgericht den deutschen Teil des europäischen Patents 1 206 831 B1, welches sich im Besitz der ParkerVision GmbH befindet, in einem durch die Qualcomm Inc. eingeleiteten Nichtigkeitsverfahren vollumfänglich für nichtig erklärt. Das angegriffene Patent betrifft ein Modem für ein drahtloses lokales Netzwerk und ein entsprechendes Verfahren.

Das europäische Patent 1 206 831 (das Patent") der ParkerVision GmbH stellt eine bestimmte Schaltung zum Frequenzabwärtswandeln eines Signals auf eine höhere Frequenz bereit, die zur Übertragung über ein drahtloses Medium verwendet wird. Dies kann beispielsweise in WLAN-Modems oder Mobiltelefonen genutzt werden.

Basierend auf diesem Patent hatte die ParkerVision GmbH Apple und LG Electronics im Jahr 2016 wegen angeblicher Patentverletzung verklagt. Im Hinblick darauf hat die Qualcomm Inc., welche eine der bedeutendsten Anbieterinnen für Chips für drahtlose Telekommunikationsgeräte ist, im Jahr 2016 beschlossen, eine Nichtigkeitsklage gegen die ParkerVision GmbH einzureichen. Die jeweiligen Verletzungsverfahren vor dem Landgericht München wurden vor dem Hintergrund der Nichtigkeitsklage bereits ausgesetzt. In der vorliegenden Entscheidung des Bundespatentgerichts hat dieses die Nichtigkeit des Patents bestätigt. Obwohl die ParkerVision GmbH auch versucht hat, das Patent auf Grundlage von fünf Hilfsanträgen in beschränkter Form zu verteidigen, ist das Bundespatentgericht letztlich den Argumenten der Qualcomm Inc. gefolgt und hat den deutschen Teil des Patents vollumfänglich für nichtig erklärt.

Das Nichtigkeitsverfahren ist Teil einer internationalen Patentstreitigkeit zwischen der Qualcomm Inc. und der ParkerVision GmbH sowie verbundener ParkerVision-Unternehmen.

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