Die ungarische Regierung hat sich im 2010-Jahren zum Ziel gesetzt, den hiesigen Online-Handel zu fördern, da die Einkaufs-Gewohnheiten der ungarischen Konsumenten sich der durchschnittlichem EU-Bürger angeglichen haben, d.h. das Internet wurde verstärkt zum Abschluss von Käuferschaften benutzt.

Die Hauptmittel waren dazu, technischen Entwicklungen zur Erleichterung des Kaufs im Internet, Anreizregulierung, Herausfiltern unregelmäßig funktionierender Webshops, die effektive Behandlung von Verbraucherbeschwerden und Förderung der Einhaltung von Gesetzesvorschriften.

Orientierend auf das EU-Recht wurden die Regelungen für den inländischen elektronischen Handel ergänzt und geändert; unter anderem mit der Zielsetzung, auf den Spuren der Rechtsharmonisierung die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu verbessern.

1.) Warenverkehr, Umlauf der Abwicklung von E-Hand

Was den Warenverkehr angeht, wurde damals wie heute zum größten Teil durch Firmen im ausländischen Eigentum abgewickelt, und immer mehr Sendungen stammen aus dem Ausland.

Dies zog auch den weiteren Ausbau von Transport und- Logistikwesen, sowie des Lagerangebotes nach sich, und stimuliert auch die Entwicklung von Bereichen wie Informatik/Digitalisierung, Finanzwesen und Handel.

2.) Rechtliche Rahmen und Fragen des Online-Handels

2.1. Regelungsebene in der EU

Der Online-Handel umspannt Europa, sodass sich der EU-Regeln auch dem Sektor widmen.

Einheitliche Regelungsansätze werden für den unlauteren Wettbewerb und auch für den Datenschutz formuliert, und eine wichtige Frage ist Zoll- uns Steuer – hier MwSt.

2.1.1. Einheitlich anzuwenden ist, dass bei Fernverkäufen von aus einem Drittland importierten Produkten besteht auch die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, aber auch zur Zahlung von Zöllen. Gemäß den bis 2021 geltenden Vorschriften gilt, dass Waren

  • bis zu einem Wert von 22 Euro sind von Zöllen und Steuern befreit;
  • zwischen 22 und 150 EUR sind zollfrei, aber steuerpflichtig,
  • über 150 € fallen sowohl Zölle und als auch Steuern an.

Nach 2021 fällt die Abgabefreiheit für die Bestellung vom EUR 22 auch gänzlich weg, gleichzeitig wird die einheitliche europäische Abwicklung der Anmeldung der Geschäfte weiter ausgebaut.

Bei elektronischen Diensten, die aus der Ferne erbracht werden können, der Erfüllungsort wird seit 2015 durch den Wohnort oder den Aufenthaltsort des Empfängers bestimmt und Zur Erleichterung der Erfüllung der Anmelde- finanzieller und administrativer Verpflichtungen wurde die sog. MOSS (Mini One Stop Shop) eingeführt. Um die Mehrwertsteuerverbindlichkeiten in den Mitgliedstaaten zu vereinfachen wird seit dem 1. Januar 2019 bei der Anwendung von MOSS ein Schwellenwert von 10 EUR pro Jahr festgelegt

Dementsprechend Unternehmen, die in anderen Mitgliedstaaten für Personen, die keine Steuersubjekt sind, Dienstleistungen erbringen und der Gesamtbetrag ihres Umsatzes ohne Mehrwertsteuer weniger als 10 Mio. EUR pro Jahr (3,1 Mio. HUF bei ungarischen Steuerzahlern) beträgt, sind davon befreit, das One-Stop-Shop System zu benutzen und können weiterhin die MwStRegeln ihres Mitgliedstaates anwenden. An dem 01. Januar 2020 wird One-Stop-Shop System auch auf den Warenverkauf erweitert, sodass das MOSS wird auf Sendungen, welche aus einem anderem Mitgliedstaat des Europäische Union oder aus einem Drittland stammen und ihr Wert unter 150 EUR liegt, angewandt und die Bezeichnung ändert sich einfach auf OSS (One-Stop-Shop).

2.1.2. Über den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und über den freien Verkehr dieser Daten verfügt seit 2018 einheitlich die sog. GDPRVerordnung.

2.1.3. Am 20. Juni 2019 haben das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von OnlineVermittlungsdiensten angenommen, damit die Online-Plattformen die geschäftliche Anwender auf faire und transparente Weise benutzen. Die Verordnung führt neue Regeln für Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen ein, um die Unternehmen und berufliche Webseiten mit den EU-Verbrauchern zu verknüpfen.

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