Vermehrt betrachten international tätige Manager bei der Aushandlung ihrer Anstellungsbedingungen die über die Vorsorgeeinrichtung des künftigen Arbeitgebers angebotene Vorsorgelösung als Teil ihrer Gesamtkompensation. Neben der Höhe der Lohnabzüge stehen die Attraktivität der Leistungen sowie das Schicksal der bereits in anderen (ausländischen) Vorsorgeplänen angesparten Guthaben im Fokus.

Insbesondere im internationalen Kontext zieht der Wechsel des Arbeitgebers in der Regel einen Wechsel im Bereich der sozialversicherungs-und vorsorgerechtlichen Unterstellung nach sich. Zwar sind Sozialversicherung und Vorsorge im Bereich der EU, der EFTA und bedeutender Drittstaaten (beispielsweiseUSA, Kanada und Australien) heute weitgehend koordiniert. Dennoch bestehen bei der Bereitstellung geeigneter Vorsorgelösungen auf Managementstufe in der Praxis nach wie vor häufig Herausforderungen vorsorgerechtlicher, steuerlicher und technischer Natur. Diese gilt es im Rahmen einer individuellen Analyse bei der Aushandlung des Entschädigungspakets für jede Anstellung auf Managementstufe mit internationalem Bezug konkret zu berücksichtigen.

Anwendbare Gesetzgebung und Lokalisation der obligatorischen Vorsorge. Die für einen künftig anzustellenden Manager anwendbare Vorsorgegesetzgebung im Bereich der obligatorischen Vorsorge folgt im internationalen Verhältnis normalerweise der sozialversicherungsrechtlichen Unterstellung des Managers. Diese ergibt sich individuell aus verschiedenen Faktoren, typischerweise aus der Staatsangehörigkeit, Lokalisation, rechtlichen Qualifikation und Gewichtung weiterer Erwerbstätigkeiten (inkl. Organfunktionen). Wird imRahmen einer Anstellung mit internationalem Bezug eine Vorsorgelösung bei einer schweizerischen Vorsorgeeinrichtung angestrebt, ist die Unterstellung des Managers unter das schweizerische Sozialversicherungssystem sicherzustellen. Je nach konkreter Ausgangslage kann dies auf praktischer Ebene die Wohnsitzverlegung des Managers indie Schweiz oder die Aufnahme oder Aufgabe weitererErwerbstätigkeiten Inder Schweiz oder im Ausland erfordern. Die sozialversicherungsrechtliche Unterstellung jedes Managers mit internationalem Bezug ist im Hinblick auf den Verkehr mit den Behörden vom zuständigen schweizerischenSozialversicherungsträger bescheinigen zu lassen (Formular Ai, certificate of coverage, usw.). Vor allem wenn kein beitragspflichtiger Arbeitgeberinder Schweiz besteht, bewährt sich zur reibungslosen Vornahme von Abrechnungen und Beitragszahlungen sowie zur Ausstellung korrekter Bescheinigungen (Lohnausweis) der Beizug eines erfahrenen Lohnbuchhaltungsspezialisten Inder Schweiz.

Evaluation von Vorsorgelösungen. Beim Entscheid für eine Vorsorgelösung stehen in der Regel zuerst finanzielle Aspekte im Fokus:

-~ Beitragshöhe und -ausgestaltung, ~ Möglichkeit zur Vornahmevon Einkäufen, ~ Verzinsung der Vorsorgeguthaben und ~ Ausgestaltung der Leistungen.

Daneben sind aber auch nicht-monetäre Themen von Relevanz, Namentlich

Verfügbarkeit englischsprachiger Dokumentation, -~ Erfahrung und Flexibilität der Vorsorgeeinrichtung in internationalenFällen, -~ Vereinbarkeit der angebotenen Lösung mit vorbestehenden Vorsorgeguthaben. Auch die steuerlichenRahmenbedingungen beim Manager (Abzugsfähigkeit von ordentlichen und ausserordentlichen Vorsorgebeiträgen bei der Einkommenssteuer, [Quellen-]Besteuerung von Kapitalauszahlungen im Freizügigkeitsfall) und beim Arbeitgeber (Abzugsmöglichkeit der Vorsorgebeiträge bei der Gewinnsteuer, Verbuchung von Vorsorgeguthaben) sind zu evaluieren und nötigenfalls mit den zuständigen Steuerbehörden vorgängig zuregeln. Rechtlich und steuerlich zu prüfen ist schliesslich die Ergänzbarkeit obligatorischer Vorsorgelösungen mit freiwilligen Komponenten.

Fazit. Auch im Bereich der Vorsorge besteht bei der Anstellung auf Managementstufe mit internationalem Bezug einzelfallabhängig eine Palette von Herausforderungen. Eine sorgfältige Analyse und Planung der vorsorgerechtlichen Situation und erhältlichen Optionen bei der Aushandlung eines Arbeitsvertrags helfen, unliebsame Überraschungen insbesondere im Leistungs-oder Freizügigkeitsfall und bei der Besteuerung zu vermeiden. Sodann ist eine professionelle Handhabung der Lohnabrechnungen und der damit zusammenhängenden Deklarations-, Bescheinigungs- und Abrechnungspflichten sicherzustellen.

Originally published in EXPERT FOCUS – May 2016

The content of this article is intended to provide a general guide to the subject matter. Specialist advice should be sought about your specific circumstances.