I. Die zu beantwortenden Fragen

1) Welche rechtliche Bedeutung hat es, an einer Firma fremde Firmenteilhaber - außerhalb der Familie - zu haben? Welche Auswirkungen hat es, wenn eine Firma zu 50% im Fremdbesitz ist?

2) Welche Rolle hat ein Geschäftsführer in einer Firma? In wie vielen Firmen kann dieselbe Person Geschäftsführer sein?

3) Welche Vorteile hat es, weniger als 100 Arbeitnehmer zu beschäftigen?

II. Beantwortung der Fragen

1) Geschäftsanteile und ihre Bedeutung

a) Steuerrechtliche Beurteilung

Das Gesetz Nr. LXXXI von 1996 über die Körperschaftsteuer und die Dividendensteuer hat mit 01. Januar 2010 neuen Begriff für das verbundene Unternehmen" eingeführt.

Gem. § 4 Punkt 23. c) verbundene Unternehmen sind ... c) der Steuerzahler und eine andere Person, wenn ein Dritter - unter entsprechender Anwendung der Bestimmungen des BGB - direkt oder indirekt bei beiden über einen mehrheitlichen Einfluss verfügt, unter der Maßgabe, dass die nahen Angehörigen, die am Steuerzahler und der anderen Person über einen mehrheitlichen Einfluss verfügen, als Dritte anzusehen sind;"

Um feststellen zu können, ob ein Unternehmen als verbundenes Unternehmen gilt, muss seitdem daher überprüft werden, ob die Firmenteilhaber einander nahe Verwandte sind. Sofern nämlich in zwei, voneinander unabhängigen Wirtschaftsunternehmen gesondert zwei Personen, die einander nahe Verwandten sind, direkt oder indirekt über einen mehrheitlichen Einfluss (50% oder darüber) verfügen, dann sind diese Unternehmen verbundene Unternehmen.

Mit Hinsicht darauf, dass im Sinne des Gesetzes sowohl die Geschwister als auch Verwanden ersten Grades als nahe Verwandte anzusehen sind, diese verbundene Unternehmen" Status kann durch Einsatz von Dritten vermieden werden. Es hat daher einen steuerrechtlichen Vorteil, wenn die Firma zu 50% bzw. darüber durch einen verlässlichen Strohmann gehalten wird.

2) Der Geschäftsführer

a) Die Position des Geschäftsführers

Eine Firma kann ich mehreren Rechtsformen existieren, wie z.B. Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Jede Firma hat Personen, die die Firma leiten, die je Gesellschaftsform verschiedene Bezeichnung haben.

Diese Person nennt sich bei einem GmbH Geschäftsführer und die Bestellung eines Geschäftsführers ist unerlässlich.

In erster Riehe vertritt der Geschäftsführer die Firma gegenüber Dritten (Geschäftspartner, Behörden) und wird in das Handelsregister eingetragen. Der Handelsregister ist in Ungarn für jeden öffentlich, einen aktuellen Handelsregisterauszug von Firmen, der auch den Namen des Geschäftsführers beinhaltet, kann aus dem Internet kostenlos heruntergeladen werden.

b) Mehrfache Geschäftsführertätigkeit

Die Anzahl der Firmen, in denen dieselbe Person Geschäftsführer sein kann, ist nicht beschränkt. Der Geschäftsführer muss nur innerhalb von 15 Tagen die vorherigen Firmen über die neu angenommene Geschäftsführertätigkeit benachrichtigen. Viel mehr können sog. Interessenkonflikte beeinflussen, ob die Person auch bei einer anderen Firma Geschäftsführer sein kann.

Grundsätzlich gilt nämlich nach § 3:3115 Gesetz Nr. V von 2013 über das Bürgerliches Gesetzbuch, dass (1) Eine Person mit Führungsaufgaben darf - mit Ausnahme der Aktien von offenen Aktiengesellschaften - keine Beteiligungen an Gesellschaften erwerben und keine Person mit Führungsaufgaben bei einer Wirtschaftsgesellschaft sein, die als Haupttätigkeit dieselbe Wirtschaftstätigkeit wie die Gesellschaft betreibt, bei der sie eine Person mit Führungsaufgaben ist."

Diese Regelung ist zwischen Firmen, die aneinander Beteiligt sind, sind natürlich nicht so streng zu beurteilen, da die Firmen gegenüber denGeschäftsführer wohl keine Ansprüche geltend machen werden. Die Interessenkonflikte können zwischen fremden Firmen auftreten.

3) Auswirkung der Anzahl von Beschäftigten

Die Anzahl der Angestellten bestimmen grundsätzlich die Personalbedürfnisse einer Firma.

Das Gesetz Nr. XXXIV von 2004 über kleine und mittlere Unternehmen bzw. die Förderung ihrer Entwicklung in § 3. Abs. (1) - (3) gibt die Definition der kleinen und mittleren Unternehmen, wonach

  1. Als KMU wird das Unternehmen angesehen, bei dem
    1. die Anzahl aller Mitarbeiter unter zweihundertfünfzig Personen liegt und
    2. der jährliche Nettoumsatz einer Forintsumme von höchstens fünfzig Millionen Euro oder die Bilanzsumme einer Forintsumme von höchstens dreiundvierzig Millionen Euro entspricht.
  2. Innerhalb der Kategorie der KMU wird das Unternehmen als kleines Unternehmen angesehen, bei dem
    1. die Anzahl aller Mitarbeiter unter fünfzig Personen liegt und
    2. der jährliche Nettoumsatz oder die Bilanzsumme einer Forintsumme von höchstens zehn Millionen Euro entspricht.
  3. Innerhalb der Kategorie der KMU wird das Unternehmen als Kleinstunternehmen angesehen, bei dem
    1. die Anzahl aller Mitarbeiter unter zehn Personen liegt und
    2. der jährliche Nettoumsatz oder die Bilanzsumme einer Forintsumme von höchstens zwei Millionen Euro entspricht."

Das Unternehmen darf kein verbundenes Unternehmen sein, weil es die Beurteilung beeinflussen würde.

Die KMU-s können aus staatlichen, zweckgebundenen Etats Die KMU-s zu Zielen, wie z.B.

  • die Schaffung der zum Anlauf des Unternehmens notwendigen Bedingungen,
  • die Gewährung von technisch-ökonomischen und Geschäftsinformationen sowie von Auskünften über die Vorschriften und Ausschreibungen der Europäischen Gemeinschaft, die Sammlung, Auswertung und Verbreitung der zu leistenden Informationen,
  • die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit durch die Entwicklung der Technologie und die Erhöhung des Qualitätsniveaus der Produkte und Dienstleistungen,
  • die Ausweitung der Möglichkeiten zur Kreditaufnahme,
  • die Entwicklung der Innovationsfähigkeit, usw.
  • Förderungen erhalten, wenn sie darum erfolgreich beswerben.

    Diese – gleichzeitig auch mehrere – Förderungen auch können sauch verscheiden ein, wie Zuwendung, Zinszuschuss, Leasinggebührenzuschussaus, Faktoringgebührenzuschuss, Bankgarantie-, Rückgarantie- und Garantiegebührenvergünstigung dem zweckgebundenen staatlichen Etat in folgenden Formen gewährt bekommen, wenn sie darum bewerben.

    So eine ist z.B. eine Zuwendung zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen.

    Ein gesondertes Gesetz kann für KMU die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Steuer-, Gebühren- und Beitragsvergünstigungen ebenfalls vorschreiben.

    The content of this article is intended to provide a general guide to the subject matter. Specialist advice should be sought about your specific circumstances.