I. Country-by-Country-Reporting

Was ist Country-by-Country Reporting? Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ("OECD") begann im Jahr 2013 zusammen mit der G20 das "Projekt Bekämpfung der Gewinnverkürzung und –verlagerung" (Project Base Erosion and Profit Shifting ("BEPS")). Damit gingen die OECD und die G20 ein zentrales Anliegen der internationalen Staatengemeinschaft an: die Bekämpfung der Steueroptimierung multinationaler Unternehmen ("MNC"). Der im Jahr 2015 veröffentlichte BEPS-Aktionsplan enthält 15 Massnahmen, von denen mehrere der Verbesserung der Transparenz bei der Besteuerung MNCs gewidmet sind. So befasst sich Massnahme Nr. 13 mit der Überprüfung der Verrechnungspreisdokumentation. Zu diesem Zweck sollen MNC länderbezogene Berichte erstellen und diese den für sie verantwortlichen Steuerbehörden vorlegen (Country-by-Country-Reporting, ("CbCR")). Die länderbezogenen Berichte sollen sodann einem automatischen Informationsaustausch unterliegen. Das CbCR stellt einen globalen Mindeststandard dar, zu dessen Umsetzung sich alle OECD- und G20- Mitgliedsstaaten verpflichtet haben, darunter auch die Schweiz.

Welche Informationen enthält ein länderbezogener Bericht? Der länderbezogene Bericht enthält unter anderem Informationen über die weltweite Verteilung der Umsätze und entrichteter Steuern sowie Angaben über die wichtigsten wirtschaftlichen Tätigkeiten sämtlicher Gesellschaften des MNC.

Wer ist zur Erstellung eines länderbezogenen Berichts verpflichtet? Zur Erstellung eines länderbezogenen Berichts sind MNC verpflichtet, die einen jährlichen konsolidierten Umsatz von mehr als EUR 750 Mio. erzielen. Auf die Schweiz bezogen bedeutet dies, dass MNC mit einem konsolidierten Umsatz von mehr als CHF 900 Mio. länderbezogene Berichte erstellen müssen. Die OECD schätzt, dass mit diesen Schwellenwerten 10-15% der MNC weltweit erfasst werden; in der Schweiz werden ca. 200 MNCs der Berichterstattungspflicht unterliegen.

Was passiert mit den länderbezogenen Berichten? Der länderbezogene Bericht wird von der Konzernobergesellschaft des MNC erstellt und derjenigen Steuerbehörde übermittelt, in deren Hoheitsgebiet die Konzernobergesellschaft ansässig ist. Ist dies die Schweiz, ist das MNC dazu verpflichtet, den Bericht bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung ("ESTV") einzureichen. Im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs übermittelt die ESTV diese Berichte automatisch an Steuerbehörden der Partnerstaaten und macht sie überdies den Steuerverwaltungen der betroffenen Kantone zugänglich.

Einreichefristen: Die Pflicht zur Einreichung eines länderbezogenen Berichts besteht erstmals für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2018 oder später beginnen. Der erste reguläre Austausch findet im Jahr 2020 statt. Für die Steuerperioden 2016 und 2017 können MNC freiwillig länderbezogene Berichte einreichen, die von der ESTV ab 2018 den Steuerbehörden der Partnerstaaten übermittelt werden.

Schweizer Grundlagen: Das am 18. Dezember 2015 von der Bundesversammlung verabschiedete multilaterale Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen ("Amtshilfeübereinkommen") bildet die Grundlage für den automatischen Austausch länderbezogener Berichte von MNC (Artikel 6). Die multilaterale Vereinbarung über den Austausch länderbezogener Berichte ("ALBA-Vereinbarung") und das Bundesgesetz über den internationalen Informationsaustausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne ("ALBAG") werden am 1. Dezember 2017 in Kraft treten. Die Liste der Partnerstaaten, mit denen die Schweiz ein CbCR-Abkommen geschlossen hat, ist verfügbar unter: https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/49945.pdf (darunter sind u.a. die EU, USA und China). Zu beachten ist, dass die ALBA-Vereinbarung zwischen der Schweiz und einem anderen Staat erst dann anwendbar wird, wenn dieser andere Staat die Schweiz auch auf seiner Liste aufführt.

II. Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten durch die Schweiz

Im Tax Newsletter April 2017 haben wir über den spontanen Informationsaustausch von Tax Rulings informiert. In Abgrenzung dazu finden Sie nachfolgend wichtige Informationen zum automatischen Informationsaustausch von Finanzkonten:

Was ist der automatische Informationsaustausch? Die OECD hat im Juli 2014 einen globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen ("MCAA") verabschiedet, der die Bekämpfung globaler Steuerhinterziehung bezweckt. Dieser sieht vor, dass gewisse Banken, kollektive Anlageinstrumente und Versicherungsgesellschaften Finanzinformationen ihrer Kunden sammeln, sofern diese in einem anderen Land steuerpflichtig sind. Die gesammelten Informationen betreffen sowohl natürliche als auch juristische Personen und beinhalten Kontonummer, Steueridentifikationsnummer, Name, Adresse, Geburtsdatum, alle Einkommensarten sowie den Kontensaldo. Anschliessend werden diese Finanzinformationen mit den Partnerstaaten ausgetauscht (englischer Begriff 'automatic exchange of information', ("AIA")).

Wie funktioniert der AIA? Die obengenannten Informationen werden der ESTV übermittelt, welche diese wiederum an die für den Kunden zuständige ausländische Steuerbehörde weiterleitet. Der AIA unterliegt dem Spezialitäts- und dem Reziprozitätsprinzip. Demnach dürfen die ausgetauschten Daten nur für Steuerzwecke verwendet werden und die Daten werden nur mit Staaten ausgetauscht, die ihrerseits Daten in die Schweiz übermitteln.

Gesetzliche Grundlagen: Die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung des AIA-Standards wurden durch die Verabschiedung des Amtshilfeübereinkommens, das MCAA sowie das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen ("AIAG") geschaffen. Das Amtshilfeübereinkommen, das MCAA, das AIAG und die Ausführungsverordnung traten per 1. Januar 2017 in Kraft.

Effekt: Seit dem 1. Januar 2017 sammelt die Schweiz somit erstmals Informationen über Finanzkonten, die ab dem 1. Januar 2018 dem automatischen Informationsaustausch unterliegen werden. Nebst der EU sind wenige andere Länder mit der Schweiz bereits ab 2017 am Datenaustausch beteiligt. Ab 2018 kommen voraussichtlich 43 weitere Staaten dazu.

Für die Beantwortung von möglichen Fragen im obigen Zusammenhang stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.

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