Die Autoren besprechen im Rahmen des IFA-Kongresses 2019 in London den BEPS Aktionspunkt 4 (Zinsabzugsfähigkeit) und dessen Umsetzung in der Schweiz. Regelungen zu Zinsabzugsbeschränkungen, wie sie im BEPS Aktionspunkt 4 oder in der ATAD der Europäischen Union enthalten sind, wurden in der Schweiz nicht ausführlich besprochen. Dennoch kennt die Schweiz seit über 20 Jahren Regelungen zum verdeckten Eigenkapital und hat somit einen eigenen Ansatz zur Bekämpfung der Gewinnverschiebung ausgearbeitet. Derzeit ist nicht damit zu rechnen, dass der Schweizer Gesetzgeber beabsichtigt die bestehenden Regelungen zu ersetzen.

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