Willkommen bei unserer neuen Serie für den Mittelstand zum Thema Mitarbeiterentsendung und Compliance! In unserem zweiten Artikel greifen wir die wichtigsten Punkte zum Vander-Elst-Visum auf und besprechen, was mittelständische Unternehmen wissen sollten.

Teilen Sie uns gerne Ihre Herausforderungen zum Vander-Elst-Visum mit und wir werden diese in zukünftigen Beiträgen adressieren.

Mittelständische Unternehmen, die Drittstaatsangehörige beschäftigen und für befristete Aufenthalte zum Kunden in der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftraumes (EWR) entsenden, können von dem Vander-Elst-Visum Gebrauch machen.

Das Vander-Elst-Visum ermöglicht Unternehmen mit Sitz in einem EU- / EWR-Mitgliedstaat, drittstaatsangehörige Mitarbeiter für die zeitlich befristete Erbringung von Dienstleistungen in einen anderen EU-Mitgliedstaat zu entsenden, ohne dass hierzu eine vollumfängliche Arbeitserlaubnis benötigt wird. (dies folgt aus den europäischen Bestimmungen zur Dienstleistungsfreiheit). Zum Beispiel könnte das einen indischen Staatsangehörigen betreffen, der derzeit bei einem deutschen mittelständischen Unternehmen beschäftigt ist und zu einem Kunden in einem anderen EU- / EWR-Mitgliedstaat entsendet werden soll.

Wichtig zu wissen ist, dass dies jedoch nicht firmeninterne Entsendungen von Mitarbeitern betrifft, d.h. vorübergehende Einsätze bei einer Tochtergesellschaft sind hiervon in der Regel nicht erfasst.

Wir empfehlen, die Bedingungen für das Zielland im Voraus zu prüfen, da das Antragsverfahren von Land zu Land variiert und in manchen Ländern eine Meldung bzw. Beantragung gar nicht nötig ist. Sollte die Tätigkeit des Mitarbeiters in einem anderen Mitgliedsstaat für länger als drei Monate vorgesehen sein, ist jedoch zumeist nachwievor ein Erlaubnisverfahren zu durchlaufen.

Wichtig zu erwähnen ist, dass unabhängig von dem Vander-Elst-Visumsantragsverfahren (wo erforderlich) für Drittstaatsangehörige, die innerhalb der EU entsendet werden, die Unternehmen verpflichtet sind, die sozialversicherungsrechtlichen bzw. arbeitsrechtlichen Aspekte zu überprüfen, z.B. die Beantragung der A1-Bescheinigung und EU Meldepflichten.

Weitere Informationen zu aktuellen Entwicklungen finden Sie hier:

https://www.fragomen.com/insights/summaries/germany

https://www.fragomen.com/about/news/arbeitsmigration

https://www.fragomen.com/eu/eu-advisory-services

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